Unser Weg einer Beschwerde

So unerfreulich es auch sein mag, dort wo Menschen zusammenarbeiten, entstehen auch Probleme. Für die weitere Zusammenarbeit sollen und müssen diese geklärt und -wenn möglich- beigelegt werden.
Beschwerden auf ein Problem enthalten in der Regel immer auch Ansatzpunkte für eine positive Veränderung.

Es hat sich bewährt, dass für Beschwerden eine für alle offen vorliegende Vorgehehsweise existiert.
Jede Beschwerde sollte Auskunft geben, ob es sich um einen Einzelfall oder ein generelles Problem handelt, wie zum Beispiel organisatorische Regelungen. Darüber hinaus ist der richtige Ansprechpartner wichtig. Die Bearbeitung einer Beschwerde soll zunächst dort beginnen, wo das Problem aufgetreten ist.

Im folgenden sind die einzelnen Schritte der Bearbeitung einer Beschwerde dargestellt, wie sie aus unserer Sicht sinnvoll erscheinen. Erst wenn ein Problem auf einer Ebene nicht geklärt werden kann, soll der nächste Schritt begangen werden.

 

Schritt 1  

Die Beschwerde wird direkt an die betreffende Person gerichtet. Das können Lehrkräfte,
die Mitschülerin oder der Mitschüler oder Erziehungsberechtigte sein.

Schritt 2

Wird das Problem nicht gelöst, werden im nächsten Schritt folgende Personen einbezogen:
die Klassenlehrkraft, die Klassensprecherin oder der Klassensprecher, die Klassenelternvertretung

Bei fachlichen Angelegenheiten kann die Anfrage an die Fachleitungen gerichtet werden.

Alternativ bietet es sich an, die Beratungslehrkraft Frau Gray oder die 
Schulsozialarbeiterin Frau Schanko mit einzubeziehen.

Schritt 3

Wird das Problem nicht gelöst, geht die Beschwerde an ein Mitglied der Schulleitung.
Dies geht nur gemeinsam mit den vorher mit einbezogenen Personen.

Schritt 4

Wird das Problem nicht gelöst, geht die Beschwerde an die
Niedersächsische Landesschulbehörde - Regionalabteilung Lüneburg, Außenstelle Rotenburg.
Die bereits mit einbezogenen Personen werden davon in Kenntnis gesetzt.