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Prinzip Freiwilligkeit" Die Teilnahme an einer Mediation ist freiwillig " Jede Konfliktpartei kann zu jedem Zeitpunkt seine Teilnahme an der Mediation beenden Prinzip Allparteilichkeit" Dies ist mehr als neutral sein " Die Mediatorin ist dafür da, dass die Interessen beider Streitparteien zum Zuge kommen " Dazu muss sie das legitime Anliegen jeder Konfliktpartei verstehen, auch wenn es in einer Fülle verschiedener Handlungen versteckt ist " Mit den Handlungen selbst, muss die Mediatorin nicht einverstanden sein, sie bewertet jedoch nicht Prinzip Wertschätzung und Respekt" Jede Konfliktpartei erfährt die gleiche Akzeptanz,jede Sichtweise ist gleich berechtigt " Jedes Anliegen wird als berechtigt angesehen " Die Grenzen der Mediation sind z.B. bei schweren Gewaltdelikten zu sehen, für die es andere Vorgehensweisen gibt (Täter - Opfer - Ausgleich) Prinzip Lösungsaufschub" Eine zu frühe Orientierung auf Konfliktlösungen hin, verhindert, dass wesentliche Aspekte ausgesprochen werden können (Eisberg), der langfristige Erfolg wäre gefährdet Prinzip Lösungsabstinenz" Die Mediatorin ist lediglich Helferin für die Konfliktparteien, die ihre eigenen Lösungen finden müssen, sie wird niemals selbst Lösungsvorschläge machen " Niemand kann eine bessere Lösung finden, als die Betroffenen selbst |