Prinzip Freiwilligkeit


" Die Teilnahme an einer Mediation ist freiwillig
" Jede Konfliktpartei kann zu jedem Zeitpunkt seine Teilnahme an der Mediation beenden

Prinzip Allparteilichkeit


" Dies ist mehr als neutral sein
" Die Mediatorin ist dafür da, dass die Interessen beider Streitparteien zum Zuge kommen
" Dazu muss sie das legitime Anliegen jeder Konfliktpartei verstehen,
auch wenn es in einer Fülle verschiedener Handlungen versteckt ist
" Mit den Handlungen selbst, muss die Mediatorin nicht einverstanden sein, sie bewertet jedoch nicht

Prinzip Wertschätzung und Respekt



" Jede Konfliktpartei erfährt die gleiche Akzeptanz,jede Sichtweise ist gleich berechtigt
" Jedes Anliegen wird als berechtigt angesehen
" Die Grenzen der Mediation sind z.B. bei schweren Gewaltdelikten zu sehen,
für die es andere Vorgehensweisen gibt (Täter - Opfer - Ausgleich)

Prinzip Lösungsaufschub



" Eine zu frühe Orientierung auf Konfliktlösungen hin, verhindert, dass wesentliche Aspekte
ausgesprochen werden können (Eisberg), der langfristige Erfolg wäre gefährdet

Prinzip Lösungsabstinenz



" Die Mediatorin ist lediglich Helferin für die Konfliktparteien, die ihre eigenen Lösungen finden müssen, sie wird niemals selbst Lösungsvorschläge machen
" Niemand kann eine bessere Lösung finden, als die Betroffenen selbst


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Diese Seite wurde am 15.05.12 zuletzt aktualisiert.
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