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Beratungskonzept der Gudewill-Schule Thedinghausen (Verabschiedet durch die Gesamtkonferenz vom 08.06.2009) 1.AllgemeinesBeratung wird als Weg zum Umgang mit Problemen oder schwierigen Situationen gesehen. Ziel der Beratung ist es, die Handlungs- oder Entscheidungsmöglichkeiten einer Person zu verbessern. Ratsuchende sollen in der Lage sein eigenständig und aktiv das Problem selbst zu lösen (Hilfe zur Selbsthilfe). Beratung ist für unsere Schule ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil des Schullebens und es finden Beratungsmöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen statt. So haben Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, aber auch die Schulleitung unterschiedlichen Beratungsbedarf, der sowohl von schulinternen als auch schulexternen Beraterinnen und Beratern wahrgenommen wird. Wichtig dabei ist, dass Ratsuchende ein unkompliziertes, gut erreichbares und vernetztes Beratungssystem vor sich haben. Alle in diesem System kennen die Kompetenzen untereinander und sie sind gefordert gegebenenfalls Informationen zu vermitteln. Außerdem gilt es, Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen und schulischen Entwicklung zu begleiten und ihr Wachstum zu fördern, Probleme zu erkennen, Orientierungshilfen zu geben oder Konflikte zu klären. Eine erfolgreiche Beratung ist auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten, eventuell aber auch auf Kooperation mit zahlreichen außerschulischen Institutionen angewiesen. 1.1 Prinzipien für das BeratungskonzeptDie Ratsuchenden entscheiden frei, ob sie Beratung in Anspruch nehmen wollen und von wem sie beraten werden möchten. Es liegt an ihnen selbst, ob die Beratung fortgesetzt wird. Auch die Umsetzung einer gefundenen Lösung liegt in der Entscheidung der Ratsuchenden. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit: Die Beraterin/der Berater soll den Ratsuchenden helfen eine passende Lösung zu finden. Daher benötigt sie/er ein großes Maß an Unabhängigkeit in Bezug auf das Problem und seine Lösung. Sie/er darf weder abhängig sein von den eigenen oder anderen Meinungen noch von Erwartungen und Aufträgen anderer Beteiligten, etwa Kolleginnen oder Erziehungsberechtigten. Vertraulichkeit Vertrauensverhältnis und Verschwiegenheit Äußerungen von Ratsuchenden werden vertraulich behandelt und nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Ratsuchenden weitergegeben. Nur so kann es zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit kommen. 2. Anlaufstellen für BeratungKlassenlehrkräfte · sind erste Beratungsinstanz · sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer Schülerinnen und Schüler und für die Bearbeitung pädagogischer Probleme in der Klasse. Ist eine angemessene klasseninterne Lösung eines Problems nicht möglich, beziehen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer den Beratungslehrer oder die Sozialpädagogin ein, · nehmen folgende Beratungstätigkeiten wahr: - individuelle Beratung von Schülerinnen, Schülern und Erziehungsberechtigte bei - Leistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten, Beratung der Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigten über Schullaufbahn (z.B. Versetzung und Abschlüsse), · informieren Fachlehrerinnen und Fachlehrer über mögliche Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten bzw. Leistungsschwächen zwecks Koordination des Beratungsverfahrens. Fachlehrer · informieren und beraten hauptsächlich über fachspezifische Leistungen, sowie über Arbeits- und Sozialverhalten, · kooperieren vorrangig mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern und den Beratungspersonen. Beratungslehrer (zurzeit nicht besetzt) · ergänzt und intensiviert die Beratungstätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer an der Schule, · erstellt und aktualisiert erlassgemäß das Beratungskonzept der Schule, · führt gegebenenfalls Konfliktmoderationen mit Lehrkräften, Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern der Schule durch, · ist zuständig für die Vorklärung eines Problemfalles, ob er selbst den Fall bearbeitet oder ob eine Vermittlung an andere interne oder externe Personen oder Institutionen erfolgen soll, · führt Beratungsgespräche mit Schülerinnen, Schülern und Erziehungsberechtigten (Einzelberatung), · pflegt intensiven Austausch mit den am Ort oder außerhalb vorhandenen externen Beratungseinrichtungen, · berät Kolleginnen und Kollegen, · konzipiert Projekte und präventive Maßnahmen, · berät als Mitglied des Samtgemeinderates die zuständigen Entscheidungsgremien der Schule in wichtigen Schulfragen. (Sonderfall an der Gudewill-Schule) Der Beratungslehrer für die Schülervertretung (Fru Mackenthun) · betreut die SV-Versammlungen, · organisiert Fortbildungen für die SV, · vermittelt Gespräche zwischen Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schülern, · kooperiert mit allen Beratungsinstitutionen und Beratungspersonen. Die Sozialpädagogin im HS-Profilierungsprogramm (Frau Albrecht) · führt Beratungen durch, um die sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu stärken, · führt Lerncoachingkurse (Fit for Life) durch, · hilft Schülerinnen und Schülern bei persönlichen und privaten Problemen, · berät über die Möglichkeiten des Übergangs in den Beruf, · führt Bewerbungstrainings durch (Entwurf von Bewerbungsschreiben und üben von Vorstellungsgesprächen), · berät in Zusammenarbeit mit dem Beratungslehrer einzelne Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte bei Verhaltensauffälligkeiten und Konflikten in Erziehungsfragen, · kooperiert mit allen Beratungsinstitutionen und Beratungspersonen, · führt bei Bedarf Übersetzungsarbeit (Türkisch) durch. Schulleitung (Herr Dell) Durch ihre hervorgehobene Position hat die Schulleitung eine wichtige Bedeutung bei Konflikten und bei der Weiterleitung an außerschulische Institutionen. Die Schulleitung ist eine wichtige Anlaufstelle für Ratsuchende im Schulbetrieb. Einerseits ist der Schulleiter selbst beratend tätig bei Schülerinnen und Schülern, Kolleginnen und Kollegen und Eltern, andererseits stellt er aber auch wichtige Kontakte zu außerschulischen Einrichtungen her. Seinem direkten Eingreifen in Konflikte kommt auch aufgrund seiner Position eine besondere Rolle zu. Er: · berät Schüler, Eltern und Kollegen , · unterstützt die Kolleginnen und Kollegen in der erzieherischen Arbeit und in rechtlichen Belangen, · berät die Erziehungsberechtigten in Erziehungsfragen, · kooperiert mit allen Beratungsinstitutionen und Beratungspersonen. Zielsetzungen sind: Vermittlung und Sicherstellung der Verfahrensweisen an der Gudewill-Schule (z.B. formaler, pädagogischer, methodischer Art zwecks Standardisierung) Qualitätssicherung Personalentwicklung unter fachlichen und pädagogischen Gesichtspunkten Hilfestellungen im Umgang mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern, Beratung und Hilfe bei Gesprächen mit Eltern, Unterstützung sowie Beratung bei Kontakten zu außerschulischen Einrichtungen Integration in das Kollegium der Gudewill-Schule Zielsetzungen sind: · Vermittlung und Sicherstellung der Verfahrensweisen an der Gudewill-Schule (z.B. formaler, pädagogischer, methodischer Art zwecks Standardisierung) · Qualitätssicherung · Personalentwicklung unter fachlichen und pädagogischen Gesichtspunkten · Hilfestellungen im Umgang mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern, Beratung und Hilfe bei Gesprächen mit Eltern, Unterstützung sowie Beratung bei Kontakten zu außerschulischen Einrichtungen · Integration in das Kollegium der Gudewill-Schule
Sicherung der Maßnahmen: 1.durch Beratungsbesuche durch den Schulleiter 2.durch Beratungskonferenzen 3.durch Teamsitzungen 4.durch gezielte Ansprache geeigneter Kolleginnen und Kollegen für Fortbildungen 5.durch Fortbildungsplanung bzw. Fortbildungsbedarf aus den Bildungsgängen 6.durch Wahrnehmung von Fort- und Weiterbildungsangeboten 7.durch Stichprobenartige Überprüfung der Ergebnisse der vorgenannten Maßnahmen durch die Schulleitung 8.durch Multiplikatorenentwicklung und Evaluation Zeitliche und organisatorische Planung: 1.Im Sekretariat wird eine Liste hinterlegt mit der die Kolleginnen und Kollegen selbstständig den Zeitpunkt eines Unterrichtsbesuches bestimmen. Geplant ist ein vierzehntägiger Turnus eines Beratungsbesuches. Gegebenenfalls werden Beratungsbesuche durch die Schulleitung festgelegt. Hierbei werden die betreffenden Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig davon unterrichtet. 2.Die Referendarinnen und Referendare werden durch die Schulleitung innerhalb ihrer Beratungsbesuche durch die Seminarleitungen begleitet und beraten. 3.Die an der Gudewill-Schule tätigen Vertretungslehrkräfte werden nach einer Eingewöhnungsphase durch den Schulleiter besucht und beraten. Beratungsunterlagen bei Unterrichtsbesuchen: Vor der Unterrichtsstunde einzureichende (Unterrichts-) Materialien 1.Selbstständige Festlegung von zwei Beobachtungsschwerpunkten (s. Anlage 1) 2.Stellung der Unterrichtsstunde in der Unterrichtseinheit 3.Unterrichtsziele dieser Unterrichtsstunde 4.Unterrichtsgegenstände - alle Unterlagen der Unterrichtsstunde (auch Kopien von Schulbuchseiten) Streitschlichterinnen und Streitschlichter: verantwortliche Lehrkräfte: z.Z. Maren Lindenberg und Peter Krummacker Es werden in unserer Schule Streitschlichterinnen und Streitschlichter in der 8. Klasse ausgebildet. 15 bis 20 Schülerinnen und Schüler lernen Konflikte zu schlichten. Dazu nehmen sie an einem Komplettseminarwoche teil und besuchen ein Schuljahr lang eine zweistündige Arbeitsgemeinschaft. Nach einer erfolgreichen Prüfung stehen sie der gesamten Schülerschaft als Schlichter zu Verfügung. Sprechzeiten sind immer dienstags und donnerstags in der 2. großen Pause. In der 9. Klasse gehen die ausgebildeten Streitschlichterinnen und Streitschlichter als Paten der 5. Klasse mit in das Sozialtraining, um die Lehrkräfte mit ihrem Wissen zu unterstützen und Hemmschwellen gegenüber der Streitschlichtung abzubauen. Die Neuausbildung wird von drei Lehrkräften betreut und die weitere Betreuung der 9. und 10. Klassen übernehmen zwei Lehrkräfte. Berufsberater (Herr Bestvater) · gibt Schülerinnen und Schülern Hilfestellung bei der Berufswahl, · hilft Schülerinnen und Schülern einen Ausbildungsplatz zu finden, · berät Schülerinnen, Schüler, Klassenlehrerinnen, Klassenlehrer und Erziehungsberechtigte, · veranstaltet Infoabende für Schülerinnen, Schüler und deren Erziehungsberechtigte über eine mögliche Laufbahn nach der Schule in Zusammenarbeit mit einem Berufsschullehrer der Berufsbildenden Schule in Verden-Dauelsen, Schulexterne Beratungsstellen Es gibt außerschulische Beratungsstellen, die gegebenenfalls in die Beratungsarbeit einzubeziehen sind. Zum Beispiel: · Schulpsychologische Beratungsstellen, Erziehungsberatungsstellen Jugendamt, · Tagesklinik für Kinder- u. Jugendpsychiatrie, · Schulen mit sonderpädagogischer Förderung. |